Rechtsgebiete
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Artzhaftung
Wir helfen, wenn Ihr Arzt Fehler macht, z. B..

  • • Sie nicht oder nur unzureichend über die geplanten
  •   Behandlungen aufklärt
  • • Sie unzureichend oder fehlerhaft behandelt
  • • Operationen schief laufen
und Ihnen dadurch schadet.
Wir nehmen Einsicht in die Behandlungsunterlagen, Krankenakten und vertreten Sie in Schlichtungsverfahren.